In diesen Tagen wird in Deutschland wieder fleißig dekoriert. Grundsätzlich ist es das gute Recht von jedem Mieter, dass er seine Wohnung, seinen Balkon, die Fenster und auch die Wohnungstür so dekoriert wie es ihm oder ihr gefällt. Doch natürlich gibt es dabei auch einige Einschränkungen, vor allem wenn andere durch die Deko gestört werden.
So sollte man sich im Hausflur auf die eigene Tür beschränken und nicht anfangen einfach so den gesamten Flur zu dekorieren. Wenn man dies möchte, müssen die anderen Mieter und normalerweise auch der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Dies entschied das Amtsgericht Münster. Am Oberlandesgericht in Düsseldorf beschäftigte man sich hingegen mit einem Mieter, der gerne das gesamte Haus mit weihnachtlichen Duftsprays einnebelte. Auch dies müssen die anderen Mietparteien laut den Richtern nicht dulden.
Lichterketten und Weihnachtsschmuck sollten die Nachbarn ebenfalls nicht übermäßig stören. Aus Rücksicht den anderen gegenüber schaltet man blinkende Elemente am besten ab spätestens 22 Uhr ab. Weihnachten ist schließlich auch das Fest der Nächstenliebe…
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