Allen Mietern, die planen aus einer Wohnung auszuziehen, kann es passieren, dass der Vermieter darum bittet, Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern durchzuführen, obwohl man selbst noch in den Räumen wohnt. Doch dies ist nur nach einer entsprechenden Absprache möglich! Generell sind solche Termine zulässig, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Zunächst muss die Besichtigung dem Noch-Mieter mindestens 48 Stunden vorher vom Vermieter angekündigt werden. Dabei hat der Mieter natürlich ein Mitspracherecht. Ist er in dieser Zeit zum Beispiel auf der Arbeit, muss…
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Viele Verträge für Internet und Telefon laufen über zwölf oder gar 24 Monate. Was passiert jedoch, wenn man in dieser Zeit umzieht? In den meisten Fällen gibt es inzwischen Entscheidungen, die dies genau regeln.…
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Die meisten von uns können wohl ein Lied über das Verhalten von einigen Nachbarn singen. Dinge wie laute Musik oder Ähnliches können das Zusammenleben in einem Haus schwer belasten. Es gibt jedoch auch ganz…
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Wer seine Wohnung kündigt, muss natürlich damit rechnen, dass der Vermieter versucht, so schnell wie möglich einen Nachmieter für die Wohnung zu finden. So kam es offenbar bereits in einigen Fällen vor, dass der…
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Besonders in Großstädten halten viele Mieter sich Wohnungskatzen. Damit diese wenigstens ab und an ein bisschen frische Luft schnuppern können, sichern viele ihren Balkon mit einem speziellen Katzennetz ab, damit die Stubentiger zwar auf…