Eigene Kinder dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis des Vermieters in Eure Mietwohnung einziehen. Das gilt auch für volljährige Kinder, die schon einmal ausgezogen waren und später zurückkehren. Rechtlich ist das normalerweise keine Untervermietung, solange die Wohnung weiterhin als Familienwohnung genutzt wird und Ihr sie nicht vollständig an das Kind abgebt. Der aktuelle Rechtsstand ist Juni 2026. Kinder in der Mietwohnung: Was gilt aktuell? Wenn Ihr Euer Kind in die Mietwohnung aufnehmt, braucht Ihr in der Regel keine Zustimmung des Vermieters. Kinder…
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Allen Mietern, die planen aus einer Wohnung auszuziehen, kann es passieren, dass der Vermieter darum bittet, Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern durchzuführen, obwohl man selbst noch in den Räumen wohnt. Doch dies ist nur nach…
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In Mietshäusern findet sich häufig im Hinterhof eine (potentielle) Grünfläche. Wer sich hier in Sachen Gärtnern austoben möchte, muss jedoch einige wichtige Regeln beachten. In erster Linie gilt dabei: Am besten immer mit allen…
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Die erste schauerlich-schreckliche Geschichte ereignete sich zwischen einem zerstrittenen Mieter und seinem Vermieter: Der Mieter bestellte Nacht für Nacht für seinen „Freund“ ein Taxi. Die ahnungslosen Taxifahrer klingelten ihren vermeintlichen Fahrgast immer zur Unzeit…
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Das Halten von Tieren in Mietwohnungen führt immer wieder zu großen Streitereien zwischen Mietern und Vermietern. Generell dürfen laut des Deutschen Mieterbunds Kleintiere in Wohnungen immer gehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Ziervögel oder Hamster.…






