Eigene Kinder dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis des Vermieters in Eure Mietwohnung einziehen. Das gilt auch für volljährige Kinder, die schon einmal ausgezogen waren und später zurückkehren. Rechtlich ist das normalerweise keine Untervermietung, solange die Wohnung weiterhin als Familienwohnung genutzt wird und Ihr sie nicht vollständig an das Kind abgebt. Der aktuelle Rechtsstand ist Juni 2026. Kinder in der Mietwohnung: Was gilt aktuell? Wenn Ihr Euer Kind in die Mietwohnung aufnehmt, braucht Ihr in der Regel keine Zustimmung des Vermieters. Kinder…
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Dass Passivrauchen beim Menschen schädlich ist, ist allen klar, nur sind sich viele immer noch nicht darüber im Klaren, dass es den eigenen Haustieren genauso geht. Zigarettenrauch schädigt die Katzen, Hunde und Co. mindestens…
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Laut einer Studie des Immobilienportals Immowelt.de sind die meisten Deutschen offensichtlich mit den Diensten der Handwerker zufrieden. Vorbei also die Klischees vom unzuverlässigen Handwerker? Wie es aussieht, ist dies von Bevölkerungsgruppe zu Bevölkerungsgruppe verschieden.…
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Allen Mietern, die planen aus einer Wohnung auszuziehen, kann es passieren, dass der Vermieter darum bittet, Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern durchzuführen, obwohl man selbst noch in den Räumen wohnt. Doch dies ist nur nach…
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In Mietshäusern findet sich häufig im Hinterhof eine (potentielle) Grünfläche. Wer sich hier in Sachen Gärtnern austoben möchte, muss jedoch einige wichtige Regeln beachten. In erster Linie gilt dabei: Am besten immer mit allen…






