Wer eine Wohnung oder ein Haus gemietet hat, der muss in der Regel auch mit dem Aufbau von Antennen im Außenbereich vorsichtig sein. Wer seine Antenne jedoch im Garten so aufstellt, dass sie nach außen hin kaum auffällt, darf dies tun. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Regensburg hervor, auf das die Fachzeitschrift „Wohnwirtschaft und Mietrecht“ hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um eine Mieterin, die im Garten eine Parabolantenne aufstellte. Der Garten war von einer Hecke umgeben und daher kaum einsehbar. Trotzdem verweigerte die Vermieterin das Aufstellen der Antenne und berief sich dabei auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag.
Die Richter sahen dies jedoch anders und wiesen die Klage ab. Als Mieter habe man ein berechtigtes Interesse TV-Programme zu empfangen. Zudem gebe es in diesem Fall durch die Antenne keinerlei ästhetische Beeinträchtigung. Sie fiele nicht mehr ins Gewicht als ein Wäscheständer oder ein farbiger Sonnenschirm.
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