Von dem Moment, in dem man sich für eine Wohnung entscheidet und vielleicht schon einen Mietvertrag abgeschlossen hat, und dem Zeitpunkt, dass man tatsächlich in die Wohnung einziehen kann, kann schon mal eine Weile vergehen. Ab wann ist ein Vermieter jedoch in solch einem Fall berechtigt die Miete zu verlangen? Dies hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf geregelt, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.
In dem konkreten Fall hatte ein Mieter mit einem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag im Vorfeld abgeschlossen. Erst einige Monate später bekam er dann den Schlüssel für seine neue Wohnung. Der Vermieter wollte jedoch die Miete für die Zeit ab dem Mietvertrag haben.
Die Richter sahen dies anders: Aus einem Mietvertrag folge nicht automatisch die Zahlungspflicht des Mieters. Erst, wenn der Vermieter dem Mieter unmittelbaren Zugang zur Mietsache verschaffe, müsse gezahlt werden. Dieser Zeitpunkt beginnt in der Regel mit der Schlüsselübergabe zur neuen Wohnung.Die Übergabe muss sowohl der Vermieter und der Mieter belegen können.
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