Es ist ein altes Thema, mit dem viele Mieter und Vermieter in Deutschland immer wieder zu kämpfen haben. Nicht selten führt der Auszug aus einer Wohnung zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, denn ob die Mietsache sich verschlechtert hat oder es zu gewissen Veränderungen kam, liegt oft im Auge des Betrachters.
Grundsätzlich hat der Vermieter nach dem Auszug des Mieters sechs Monate Zeit um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Danach verjährt der Anspruch. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Entscheidend für den Beginn dieser Frist sei dabei der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe, wie der Bundesgerichtshof entschied.
In dem konkreten Fall ging es um Mieter, deren Mietverhältnis am 30. September endete. Diese waren jedoch bereits im Juni ausgezogen. Die Schlüsselübergabe erfolgte trotzdem fristgerecht am 1. Oktober. Im Nachhinein ging es um besagte Verjährungsfrist. Die Richter urteilten, dass diese mit dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe beginne, denn die Mieter müssten sich auch an die Kündigungsfrist halten. Wenn Mieter früher ausziehen wollen, muss dies einvernehmlich mit dem Vermieter geschehen.
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