Eigene Kinder dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis des Vermieters in Eure Mietwohnung einziehen. Das gilt auch für volljährige Kinder, die schon einmal ausgezogen waren und später zurückkehren. Rechtlich ist das normalerweise keine Untervermietung, solange die Wohnung weiterhin als Familienwohnung genutzt wird und Ihr sie nicht vollständig an das Kind abgebt. Der aktuelle Rechtsstand ist Juni 2026. Kinder in der Mietwohnung: Was gilt aktuell? Wenn Ihr Euer Kind in die Mietwohnung aufnehmt, braucht Ihr in der Regel keine Zustimmung des Vermieters. Kinder…
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Das Halten von Tieren in Mietwohnungen führt immer wieder zu großen Streitereien zwischen Mietern und Vermietern. Generell dürfen laut des Deutschen Mieterbunds Kleintiere in Wohnungen immer gehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Ziervögel oder Hamster.…
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Jeder, der sich schon einmal hat Möbel liefern lassen, kennt das Problem mit dem Liefertermin. Meist wird dabei eine längere Zeitspanne angegeben, in der das gute Möbelstück jederzeit kommen kann. Der Käufer muss in…
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Die meisten von uns können wohl ein Lied über das Verhalten von einigen Nachbarn singen. Dinge wie laute Musik oder Ähnliches können das Zusammenleben in einem Haus schwer belasten. Es gibt jedoch auch ganz…
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Wer seine Wohnung kündigt, muss natürlich damit rechnen, dass der Vermieter versucht, so schnell wie möglich einen Nachmieter für die Wohnung zu finden. So kam es offenbar bereits in einigen Fällen vor, dass der…






