Ein schönes Parkett kann eine ganze Wohnung aufwerten. Doch leider ist Parkett auch ziemlich anfällig für gewisse Gebrauchsspuren. Mieter müssen sich bei solchen alltäglichen Abnutzungserscheinungen jedoch nicht gleich Sorgen machen, denn in den meisten Fällen ist der Vermieter für den Erhalt des Bodens verantwortlich.
Der Deutsche Mieterbund in Berlin betont, dass keiner Mietern verbieten könne, Stühle oder andere Möbel aufzustellen, genauso wenig wie zum Beispiel schwere Pflanzenkübel. Hinterlassen diese mit der Zeit Abdrücke im Parkett oder entstehen beim Schieben Schrammen, zählt dies zu den normalen Abnutzungserscheinungen, für die Mieter nicht zur Kasse gebeten werden dürfen.
Nur bei wirklich heftigen Schäden, wie zum Beispiel Brandflecken auf dem Boden, die durch ein zu heißes Teelicht entstanden sind, kann der Vermieter einen entsprechenden Betrag verlangen. Ansonsten ist der Erhalt des Bodens jedoch Sache des Vermieters. So haben Mieter auch nach ein paar Jahren das Recht, den Vermieter zu bitten, den Bode abschleifen und neu versiegeln zu lassen. Möchte man solche Arbeiten jedoch lieber selbst durchführen, muss dies mit dem Vermieter vorher unbedingt abgesprochen werden.
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