Mieten & Vermieten

Vermieterwechsel: Kein neuer Vertrag nötig

cc by flickr/ das_sabrinchen

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Es kann schon mal vorkommen, dass der eigene Vermieter wechselt, beispielsweise bei einem Todesfall oder bei der Pleite der Hausverwaltung. In solchen Fällen müssen sich Vermieter in der Regel keine Sorgen um ihren bisherigen Vertrag machen. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund hin.

Bisherige Verträge bleiben bestehen und es müssen keine Änderungen vorgenommen werden. Auch um die Zahlungsabwicklung muss sich der neue Vermieter zusammen mit dem alten kümmern. Es soll jedoch auch Vermieter geben, die solche Situationen ausnützen und den Mieter versuchen auf diesem Wege neue Verträge anzudrehen.

Hier sollten Mieter die Klauseln ganz genau prüfen und zur Sicherheit einen Fachmann zu Rate ziehen, denn sie sind nicht verpflichtet einen neuen Vertrag zu unterzeichnen! Mietern darf bei einem Vermieterwechsel auch nicht einfach gekündigt werden. Dazu braucht es schon spezielle Gründe wie einen Zahlungsverzug.

Die einzige Möglichkeit ist das Recht auf Eigenbedarf anzumelden, was der alte Mieter jedoch auch hätte tun können. Hier sind die Bedingungen jedoch ganz genau gesetzlich geregelt. Es muss eine gute Begründung vorliegen, die dem Mieter in dem entsprechenden Schreiben auch mitgeteilt werden muss.

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