So manch ein Mieter wird die Situation kennen, dass der Mülleimer voll ist, man aber gerade nicht die vielen Stockwerke zur Mülltonne nach unten laufen will oder kann. Schnell stellt so manch einer die Mülltüte dann vor die Tür. Laut Mietrecht kann dies jedoch sogar zu einer Abmahnung durch den Vermieter führen.
Wer ab und an mal eine Ausnahme macht und dann auch dafür sorgt, dass die Tüte nicht stinkt und sie vor allem so bald wie möglich wegräumt, muss sich in der Regel keine Sorgen machen. Kommt es jedoch häufiger durch Müll im Hausflur zu einer Geruchsbelästigung oder verstellt dieser sogar den Weg, kann der Vermieter einschreiten.
Normalerweise wird man erst einmal dazu aufgefordert, den Unrat zu beseitigen, kommt dies häufiger vor, darf der Vermieter abmahnen. Gleiches gilt auch für Sperrmüll, der im Hof gelagert wird. Wird dieser nicht bald beseitigt, kann der Vermieter den Abtransport veranlassen. Ist der Verursacher bekannt, muss dieser auch zahlen. Ist er nicht bekannt, können die Kosten auf alle Mietparteien aufgeteilt werden.
Man sollte also nach Möglichkeit stinkenden Müll im Hausflur vermeiden. Zur Not stellt man ihn eben kurz auf den Balkon, denn der gehört zur Wohnung und der Mieter hat hier auch das Recht Müll zwischenzulagern.
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