Es gibt schon Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern, bei denen man einfach nur mit dem Kopf schütteln kann. So hatte ein Vermieter einer Mutter gekündigt, weil diese ihre volljährige Tochter bei sich aufgenommen hatte. Der Fall landete vor dem Landgericht Potsdam, wo die Richter klarstellten, dass es sich hierbei um keine unerlaubte Untervermietung handle.
Konkret hatte die Tochter bereits in einer eigenen Wohnung gewohnt, zog jedoch aus persönlichen Gründen wieder für kurze Zeit zu ihrer Mutter. Als der Vermieter dies merkte, wollte er dies nicht akzeptieren, da es sich dabei in seinen Augen um eine Untervermietung handle, für die die Mutter eigentlich eine Erlaubnis hätte einholen müssen. Er kündigte der Frau daraufhin, die vor Gericht zog.
Die Richter betonten, dass die Familie einen besonderen Schutz genieße und der Vermieter daher nicht in ihren innersten Lebensbereich eingreifen dürfe. Kinder seien keine Untermieter, egal, ob sie von den Eltern wirtschaftlich unabhängig seien oder nicht. Zudem gab es in diesem Fall keine anderen Gründe, die gegen eine Aufnahme der Tochter sprachen, denn es handelte sich um eine ausreichend große Drei-Zimmer-Wohnung.
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