Der Deutsche Mieterbund weist aktuell darauf hin, dass das Hausrecht stets beim Mieter einer Wohnung oder eines Hauses liegt. Das heißt konkret, auch der Vermieter darf die Räumlichkeiten des Mieters nicht ohne dessen Zustimmung betreten. So ist natürlich auch unzulässig, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel für seine vermieteten Objekte behält.
Der Mieter darf alleine darüber entscheiden, wer seine Wohnung betritt und wer nicht. Wer sich nicht an ein Verbot hält, der begeht Hausfriedensbruch und macht sich damit strafbar. Dies gilt natürlich auch für Hausmeister oder Hausverwalter. Zudem darf der Mieter alleine darüber entscheiden, wer ihn besucht.
Der Vermieter darf dem Mieter keinen Besuch verbieten, es sei denn die entsprechende Person war früher einmal Mieter in dem Haus und wurde zum Beispiel wegen Randalierens gekündigt, so die Experten.
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