Was jeder Bürger in seiner Wohnung tut, geht in der Regel nur ihn selbst etwas an. So darf ein Vermieter einem Mieter zum Beispiel auch das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten! Auch hier gibt es jedoch Grenzen.
Wie auch bei anderen Umständen hört die Selbstbestimmung von Mietern auf, wenn sie durch ihr eigenes Verhalten in der Wohnung andere stören oder auch den Nachbarn Schaden zufügen. Beim Rauchen wäre dies also der Fall, wenn Rauch in den Hausflur zieht oder man durch häufiges Rauchen am offenen Fenster oder auf dem Balkon die Nachbarn in Mitleidenschaft zieht.
In solch einem Fall muss der Mieter entsprechend Rücksicht nehmen und sein Verhalten ändern. Aufpassen sollten Mieter zudem in Sachen Schönheitsreparaturen: Setzt sich im Laufe der Jahre der Rauch so stark in den Wänden fest, dass er durch einfache Schönheitsreparatur nicht mehr zu beseitigen ist, so kann der Vermieter Instandsetzungsarbeiten verlangen. Beim Auszug ist dann womöglich die ganze Kaution oder Teile davon weg!
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