Mängel in der Wohnung sind für alle Beteiligten ärgerlich. Entdeckt man als Mieter solch einen Mangel, sollte man diesem dem Vermieter so schnell wie möglich mitteilen, denn kommt man dem nicht nach, kann man am Ende eventuell auf den Reparatur-Kosten sitzen bleiben.Dies gilt für einen Wasserschaden genauso wie für Schimmel.
Auf diesen Umstand weist aktuell der Deutsche Mieterbund hin und betont, dass ein Vermieter verpflichtet ist, solche Mängel zu beheben. Meldet der Mieter sie jedoch nicht und sie führen zu schlimmeren Schäden, kann der Vermieter Schadenersatz fordern. Breite sich also beispielsweise ein Wasserschaden aus und der Mieter sage darüber nichts, müsse er am Ende unter Umständen für die gesamte Renovierung aufkommen.
Will ein Mieter aufgrund eines Mangels die Miete mindern, so muss er diesen ebenfalls zunächst dem Vermieter melden, denn dieser muss die Chance haben ihn vor der Mietminderung zu beseitigen. Eine feste Frist gebe es hierfür jedoch nicht.
Keine Kommentare