Als Vermieter kann es einem natürlich passieren, dass ein Mieter keine Miete oder sie zu spät zahlt. Wer immer wieder nicht fristgerecht die Miete überweist, dem darf laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Darauf weist die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ hin.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der immer wieder die Miete später als vereinbart, beispielsweise erst zur Montasmitte zahlte. Der Vermieter mahnte ihn daraufhin mehrfach ab, was jedoch nichts brachte. So sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.
Die Richter des BGH in Karlsruhe gaben ihm Recht, denn der Mieter habe das Vertrauensverhältnis zerstört. Für den Vermieter sei eine Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses daher unzumutbar. Durch die Abmahnungen hätte der Mieter immer wieder die Chance gehabt, die Situation zu ändern. So werteten die Richter die Missachtung als gravierende Pflichtverletzung.
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