Mieten & Vermieten

Abnutzungserscheinungen: Vermieter-Sache

cc by flickr/ KellyK

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Für viele Abnutzungserscheinungen in der Wohnung müssen Vermieter aufkommen, denn die Wohnung muss natürlich in einem entsprechenden Zustand erhalten werden. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München auch für das Thema Feuchtigkeit im Bad.

In dem konkreten Fall ging es um eine Mieterin, die zunehmende Feuchtigkeit in ihrem Badezimmer feststellte. Sie ging der Ursache nach und stellte fast, dass der Abflusskanal, der die feuchte Luft sonst nach draußen befördert, verstopft war. Diesen Umstand teilte sie ihrer Vermieterin mit und verlangte eine Reparatur. Die Vermieterin weigerte sich jedoch pauschal für diese Kosten aufzukommen und der Fall landete vor Gericht.

Die Richter sahen am Ende hier eindeutig die Vermieterin in der Pflicht und wunderten sich auch darüber, dass diese wenigstens nicht einmal einen Fachmann zur Begutachtung in die Wohnung geschickt habe. Die Erhaltungspflicht der Vermieterin ende nicht am Abluftgitter.

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