Oft werden Garagen und Wohnungen zusammen vermietet. Besteht dafür nur ein Mietvertrag, ist es nicht möglich, eines von beiden separat zu kündigen. Gibt es allerdings zwei Verträge, dann können Kündigungen unabhängig voneinander getätigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor.
In dem konkreten Fall ging es um eine Mieterin, die von ihrem Vermieter eine Wohnung und einige Zeit später von diesem auch eine Garage angemietet hatte. Die Garage befand sich in einem anderen Haus, das der Vermieter irgendwann verkaufte. Der neue Besitzer kündigte daraufhin den Garagen-Vertrag der Mieterin. Diese zog vor Gericht.
Am Ende entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs jedoch im Sinne des neuen Besitzers. Vorhanden seien zwei Mietverträge, welche einzelne Kündigungen möglich machen. Nur wenn eine Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrags ist, dürfe man sie nicht einzeln kündigen.
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