Immer wieder gibt es unter Mietern und Vermieter Probleme bei der Frage nach der Haustierhaltung. Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt darf die Eigentümerversammlung grundsätzlich verbieten, dass Hunde oder Katzen in Mietwohnungen gehalten werden.
In dem konkreten Fall ging darum, dass bei einer Versammlung von Wohnungseigentümern nach einem Mehrheitsbeschluss eine Hausordnung festgesetzt wurde, in der die Haltung von Hunden und Katzen verboten wurde. Eine Eigentümerin wollte jedoch ihre Wohnung an eine Frau mit Hund vermieten. Dabei berief sie sich auf die persönliche Entfaltung des Einzelnen.
Die Richter sahen dies jedoch anders und gaben der Eigentümerversammlung Recht. Das Verbot zur Tierhaltung greife nicht in das Recht von Mieter und Vermieter ein. Die Haustierhaltung werde generell durch einen Mehrheitsbeschluss festgelegt und binde daher alle Eigentümer.
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