Wer seine Wohnung kündigt, muss natürlich damit rechnen, dass der Vermieter versucht, so schnell wie möglich einen Nachmieter für die Wohnung zu finden. So kam es offenbar bereits in einigen Fällen vor, dass der Vermieter von der noch bewohnten Wohnung Fotos machte um sie potentiellen Nachmietern zu zeigen. Dies ist jedoch laut eines Urteils des Landgerichts Frankenthal unzulässig, wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ weiß. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung fristgerecht gekündigt. Daraufhin meldete sich die…
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Mieten & Vermieten Tipps & Tricks
Vermieterwechsel: Mieter müssen sich um geänderten Bankeinzug kümmern
Wenn der Vermieter wechselt, hat dies in der Regel nicht große Auswirkungen auf die Mieter, jedoch müssen auch diese sich um die eine oder andere kleine Änderung kümmern. Mit dem Vermieter ändert sich nämlich…
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Oft werden Garagen und Wohnungen zusammen vermietet. Besteht dafür nur ein Mietvertrag, ist es nicht möglich, eines von beiden separat zu kündigen. Gibt es allerdings zwei Verträge, dann können Kündigungen unabhängig voneinander getätigt werden.…
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Es ist ein altes Thema, mit dem viele Mieter und Vermieter in Deutschland immer wieder zu kämpfen haben. Nicht selten führt der Auszug aus einer Wohnung zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, denn ob…
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Generell müssen Mieter ihren Vermieter nicht einfach so in die Wohnung lassen. Ein Besichtigungstermin muss rechtzeitig vorher angekündigt werden. Zudem muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran haben, die Wohnung zu sehen wie beispielsweise…