Jeder, der sich schon einmal hat Möbel liefern lassen, kennt das Problem mit dem Liefertermin. Meist wird dabei eine längere Zeitspanne angegeben, in der das gute Möbelstück jederzeit kommen kann. Der Käufer muss in dieser Zeit vor Ort warten und so manch einer nimmt sich dafür sogar frei. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, dass Käufer diesen langen Wartezeitraum in der Regel leider hinnehmen müssen.
Natürlich könne man versuchen, einen konkreten Liefertermin zu vereinbaren, jedoch stellt sich dies in der Realität meist eher schwierig dar. So bleibt einem nichts anderes übrig als zu warten. Doch was ist, wenn die Möbel nicht in der angegebenen Zeitspanne eintreffen? Hier müssen Käufer dem Unternehmen eine Nachfrist stellen. Wird das Stück dann immer noch nicht geliefert, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Letzteres ist auch in Ausnahmefällen sofort möglich, wenn man zum Beispiel von Anfang an klar macht, dass man das Stück nur kaufen will, wenn es rechtzeitig eintrifft.
Schadenersatz für zum Beispiel einen verlorenen Urlaubstag könne man laut den Experten nur in den seltensten Fällen durchsetzen. Meist scheitert man daran, dass eigentlich nur materieller Schaden ersetzbar ist. So müssen wir Kunden die Wartezeiten wohl einfach hinnehmen und auf einen guten Lieferanten hoffen, der einen über die Ankunft der Stücke auf dem Laufenden hält.
1 Kommentar
Ja, es ist leider so. Bei uns hat es (schon länger her) sehr gut geklappt. Schöne Grüße!