Wer seine Wohnung kündigt, muss natürlich damit rechnen, dass der Vermieter versucht, so schnell wie möglich einen Nachmieter für die Wohnung zu finden. So kam es offenbar bereits in einigen Fällen vor, dass der Vermieter von der noch bewohnten Wohnung Fotos machte um sie potentiellen Nachmietern zu zeigen.
Dies ist jedoch laut eines Urteils des Landgerichts Frankenthal unzulässig, wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ weiß. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung fristgerecht gekündigt. Daraufhin meldete sich die Vermieterin zusammen mit einem Makler an um Fotos von der Wohnung zu machen. Der aktuelle Mieter wohnte jedoch noch darin und so zeigten die Bilder natürlich all seine persönlichen Sachen, weshalb er sich gegen die Bilder wehrte.
Zurecht wie die Richter am Ende entschieden, denn die Vermieterin könne nicht kontrollieren, wer und vor allem wie viele Menschen die Fotos sehen würden. Die Veröffentlichung solcher Bilder verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht von Mietern und sei ein Eingriff in deren Privatsphäre.
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