Zahlen Mieter ihre Miete über einen längeren Zeitraum nicht, ist dies für den Vermieter nicht nur ein großes Ärgernis, sondern meist mit viel Aufwand verbunden. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof können die Vermieter nun wenigstens die Mieter zur Zahlung von künftigen Leistungen verklagen.
In dem konkreten Fall ging es um Mieter aus Hannover, die in mehreren Jahren jeweils in einem Monat ihre Miete nicht zahlten. Irgendwann reichte es dem Vermieter und er sprach eine außerordentliche Kündigung aus. Daraufhin weigerten sich die Mieter auch zwei weitere Monate die Miete zu zahlen und zogen zudem vor Gericht.
Das Landgericht gab ihnen anfangs auch zumindest zum Teil Recht, da der Vermieter zuvor hätte abmahnen müssen. Der Bundesgerichtshof sah dies jedoch nicht so. Eine Abmahnung sei aufgrund der Rückstände von fünf Monatsmieten nicht notwendig. Genauso könne der Vermieter die Zahlung künftiger Leistungen einklagen.
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