Eigene Kinder dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis des Vermieters in Eure Mietwohnung einziehen. Das gilt auch für volljährige Kinder, die schon einmal ausgezogen waren und später zurückkehren. Rechtlich ist das normalerweise keine Untervermietung, solange die Wohnung weiterhin als Familienwohnung genutzt wird und Ihr sie nicht vollständig an das Kind abgebt. Der aktuelle Rechtsstand ist Juni 2026. Kinder in der Mietwohnung: Was gilt aktuell? Wenn Ihr Euer Kind in die Mietwohnung aufnehmt, braucht Ihr in der Regel keine Zustimmung des Vermieters. Kinder…
-
Der erste Schritt zu einem sicheren Zuhause Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist mehr als nur ein Grundbedürfnis; sie ist das Fundament für unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität. In einer Welt, in der…
-
Beim nächsten Umzug oder Renovieren sollte man seinen Kindern ruhig einmal eine freiere Hand beim Gestalten des Kinderzimmers lassen, denn nicht selten haben die Kleinen von dem Raum eine ganz andere Vorstellung als ihre…
-
Logischerweise gestalten Erwachsene einen Garten ganz anders als Kinder dies tun würden. Ein passender Familiengarten lässt sich jedoch auch mit wenig Geld so umsetzen, dass alle Spaß daran haben. So kann man den Kleinen…
-
Wer neben oder in unmittelbarer Nähe eines Spielplatzes wohnt, der muss natürlich mit Kindergeschrei rechnen. Dass die Kleinen dort toben und ausgelassen spielen können, ist eine Selbstverständlichkeit. Gehen die Kinder jedoch am Abend langsam,…




