Eigene Kinder dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis des Vermieters in Eure Mietwohnung einziehen. Das gilt auch für volljährige Kinder, die schon einmal ausgezogen waren und später zurückkehren. Rechtlich ist das normalerweise keine Untervermietung, solange die Wohnung weiterhin als Familienwohnung genutzt wird und Ihr sie nicht vollständig an das Kind abgebt. Der aktuelle Rechtsstand ist Juni 2026. Kinder in der Mietwohnung: Was gilt aktuell? Wenn Ihr Euer Kind in die Mietwohnung aufnehmt, braucht Ihr in der Regel keine Zustimmung des Vermieters. Kinder…
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Es kann schon mal passieren, dass man aus beruflichen Gründen für einige Zeit ins Ausland muss. Wer in diesem Zeitraum seine Mietwohnung behalten möchte, wird höchstwahrscheinlich über eine Untervermietung nachdenken. Denn so wird man…



