So manch einer hat dies schon einmal erlebt. Für den Hausbau oder die eigenen Renovierungsarbeiten hat man sich teuer im Baumarkt oder online Material gekauft. Dieses wird vom Handwerker eingebaut und schon nach wenigen Wochen zeigen sich die ersten Mängel: Die Farbe bröckelt, die Beschichtung geht usw.
Trifft den Handwerker nicht die Schuld, dann konnten sich Kunden bisher nur den Wert der Ware ersetzen lassen. Die Kosten für das Herausreißen und den Wiedereinbau mussten sie selbst tragen. Der Europäische Gerichtshof sah dies nun anders und hat in einem aktuellen Urteil die Rechte der Baumarkt-Kunden gestärkt.
Demnach müssen Baumärkte oder Onlinehändler nicht mehr nur mangelhafte Ware umtauschen, sondern auch für die Folgekosten aufkommen. Für die Richter sei nur so ein umfangreicher Verbraucherschutz gewährleistet. Verbraucherschützer begrüßten dementsprechend das Urteil und rieten Kunden sich bei Reklamationen darauf zu berufen und sich nicht abwimmeln zu lassen.
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