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Ab wann ist ein Lohn sittenwidrig?

In letzter Zeit hört man ja immer mehr von Fällen, in denen Chefs ihren Angestellten zu wenig Lohn bezahlten. Ein Phänomen, das immer mehr zunimmt. Doch ab wann ist ein Loh zu nierdig, sprich sittenwidrig?

Laut des Bundesarbeitsgerichts ist dann ein Lohn nicht korrekt, wenn er weniger als zwei Drittel des in der Branche bzw. in der Wirtschaftsregion üblichen Lohns beträgt. Was üblich ist, hängt laut den Richtern wieder vom Einzelfall ab.

Der Tariflohn ist dann maßgeblich, wenn mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer in der Branche danach vergütet werden. Eine Tarifbindung ist aber keine Voraussetzung. Als Basis gilt die reine Stunden- bzw- Monatsvergütung, ohne Zuschläge und Zulagen.

Wurde eine solche sittenwidrige Vereinbarung getroffen ist sie nichtig und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die normale Vergütung.

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