Vermieter dürfen nicht einfach die Wohnung eines ihrer Mieter betreten. Sie müssen sich stets vorher ankündigen. So weist der Mieterverein München darauf hin, dass Vermieter in diesem Zusammenhang auch keinen Zweitschlüssel für die Wohnung des Mieters aufbewahren dürfen.
Sollte dies der Fall sein, hat ein Mieter das Recht das Schloss auszutauschen. Jedoch bewahrt man dieses am besten auf und baut es beim Auszug wieder ein. Man kann den Vermieter natürlich aber darüber informieren, wo sich ein möglicher Zweitschlüssel befindet. Dies kann bei einem Schaden, wenn man beispielsweise verreist ist, sehr wichtig sein.
Ansonsten hat der Vermieter nur unter ganz bestimmten Umständen das Recht die Mietwohnung zu besichtigen. Ein Zweitschlüssel hat daher in den Händen des Vermieters im Normalfalls nichts verloren, es sei denn es tritt ein bereits erwähnter Schadensfall ein.
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