Ohne Gerichtsbeschluss darf ein Vermieter die Wohnung eines Mieters nicht eigenmächtig räumen, auch wenn der Mieter als unauffindbar gilt. Tut er dies trotzdem, haftet er für den entstandenen Schaden.
Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor, auf das aktuell die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Berlin hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der über mehrere Monate hin verschwand und von seiner Familie als vermisst gemeldet wurde. Der Vermieter hatte daraufhin das Mietverhältnis gekündigt, die Wohnung ohne Räumungsbeschluss in Besitz genommen und sie geräumt.
Dem Mieter stand nun Schadenersatz zu, denn der Vermieter darf zwar eine Kündigung aussprechen, die Besitztümer des Mieters dürfe er aber nicht so einfach wegschmeißen. Der Vermieter habe laut der Richter „verbotene Selbsthilfe“ vorgenommen. Die Gegenstände hätten stattdessen aufbewahrt und in einer Bestandsliste erfasst werden müssen.
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