Wenn der Vermieter wechselt, hat dies in der Regel nicht große Auswirkungen auf die Mieter, jedoch müssen auch diese sich um die eine oder andere kleine Änderung kümmern. Mit dem Vermieter ändert sich nämlich auch das Konto, auf das die Miete überwiesen werden muss. Hier muss der Mieter aktiv werden.
Man könnte meinen, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist, jedoch führt offenbar genau dies immer wieder zu Streitereien, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ berichtet. Dabei wird auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hingewiesen, nach dem Mietern, die sich nicht um eine entsprechende Änderung bei der Bank kümmern, die Kündigung droht.
In dem konkreten Fall hatte der Mieter seinem bisherigen Vermieter eine Einzugsermächtigung für die Miete erteilt. Als der Vermieter wechselte, änderte der Mieter diesen Auftrag nicht, so dass er beim neuen Mieter in Zahlungsrückstand geriet.
Dieser kündigte dem Mieter daraufhin. Am Ende entschieden die Richter, dass diese Kündigung rechtens sei, denn da der Mieter nicht die Kontodaten änderte, handelte er fahrlässig.
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