Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter plötzlich zu einem unangekündigten Besichtigungstermin vor der Tür stehen oder gar Schlüssel für die vermieteten Wohnungen bunkern. Der Eigentümerverband Haus & Grund weist darauf hin, dass das Hausrecht für die Wohnung beim Mieter liegt und sich der Vermieter nicht einfach so Zutritt zur Wohnung verschaffen darf.
Mit der Übergabe der Wohnung und der Schlüssel an den Mieter geht das Hausrecht auch auf diesen über. Der Vermieter darf ab diesem Zeitpunkt nicht ohne Zustimmung und vor allem ohne Kenntnis des Mieters die Wohnung betreten. Doch natürlich gibt es auch hier einige Ausnahmen.
Wenn zum Beispiel akute Gefahr durch zu Beispiel einen Brand oder einen Wasserrohrbruch droht und der Mieter nicht zu erreichen ist, kann der Vermieter in die Wohnung. Hinein darf er außerdem für Besichtigungen von möglichen Nachmietern und für Modernisierungs- und Reparaturarbeiten. In diesen Fällen muss der Besuch jedoch mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden und im besten Fall ein Termin mit dem Mieter ausgemacht werden.
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