Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten und so kann es schon mal vorkommen, dass der liebe Nachbar sein Fenster auf eine Art und Weise dekoriert, dass einem selbst das Grauen kommt. Grundsätzlich müssen sowohl Nachbarn als auch der Vermieter jedoch mit der Dekoration leben. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund hin.
Ob nun Blumen, Lichterketten oder bunte Bilder, jedem Mieter steht es frei seine Fenster so zu dekorieren, wie sie ihm gefallen. Das Fenster gehöre zur Wohnung und sei damit Sache des jeweiligen Mieters.
Es gibt jedoch auch logische Ausnahmen: Plakate oder Bilder, die beleidigend oder gar verfassungsfeindlich sind, sind nicht gestattet. Der Vermieter darf hier verlangen, dass sie entfernt werden. Die Freiheit des Mieters höre dort auf, wo sie die Rechte anderer berühre.
Ähnlich sieht es auch bei Plakaten, die an der Fassade angebracht werden, aus. Dieser Teil gehöre nicht mehr zur Wohnung, so dass der Vermieter auch dies verbieten kann. Bald steht uns ja wieder die Weihnachtsszeit bevor und so müssen wir wohl mit Lichterketten und teilweise kitschigen Dekos der Nachbarn leben… 😉
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