Wir Deutschen sind in Sachen Mülltrennung im europäischen Vergleich ziemlich weit vorne. So trennen die meisten brav ihren Müll in Papier, Plastik, Glas, Hausmüll und Co. Doch was, wenn der Vermieter die dafür gedachten Tonnen nicht bereit stellt? Laut einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese, auf der der Deutsche Mieterbund hinweist, ist dies kein Grund die Miete zu mindern.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der aufgrund einer fehlenden blauen Tonne für Papier die Miete mindern wollte. Die Richter erklärten dies jedoch für nicht rechtens. Laut Gesetz kann man die Miete nämlich nur für einen Mangel mindern, der zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt.
Das Fehlen einer Papiertonne führe jedoch laut der Richter zu einer verhältnismäßig unerheblichen Beeinträchtigung. Die Konsequenz für den Mieter wäre in diesem Fall nur, dass er zur nächsten öffentlichen Sammeltonne gehen müsse oder aber eben das Papier über den Hausmüll entsorgen. Letzteres sei zwar gegen die umweltpolitischen Überzeugungen, aber eben nicht verboten.
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