Solange man seine Umwelt nicht massiv belästigt oder stört, können Mieter in ihren Wohnungen tun und lassen was sie wollen. Dies gilt auch für das Rauchen in der eigenen Wohnung. So weist der Mieterverein München auf ein Urteil des Landgerichts Berlin hin, das besagt, dass Vermieter ihren Mietern das Rauchen in der Wohnung nicht untersagen dürfen.
Damit seien auch Klauseln oder Vorschriften zu fest gesetzten Lüftungszeiten unzulässig. In dem konkreten Fall hatte sich ein Nachbar durch den ständigen Qualm seines Nebenmieters so gestört gefühlt, dass er den Vermieter aufforderte dem Mitmieter das Rauchen im Balkonzimmer der eigenen Wohnung zu untersagen. Auch regelmäßiges Lüften sollte vorgeschrieben werden.
Die Richter gaben am Ende dem rauchenden Nachbarn Recht. Der Vermieter könne seinen Mietern nicht untersagen in der Wohnung zu rauchen, noch sei ein Zwang zu lüften möglich. Rauchen gehöre zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung. Ein Verbot stelle einen Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte dar.
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