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Worauf muss man bei einem privaten Kauf bzw. Verkauf achten?

Deutschland ist im Allgemeinen bekannt als das Land der Denker und Dichter. Allerdings gilt Deutschland auch als das Land, das für jede Situation des täglichen Lebens ein Gesetz oder eine Verordnung vorweisen kann. Was im ersten Moment so klingt, als ob man vollkommen kontrolliert wird, erweist sich jedoch in vielerlei Hinsicht als äußerst nützlich und hilfreich. Zu dieser Erkenntnis kommen auch all jene Menschen, die einmal einen privaten Kauf oder Verkauf tätigen. Ein solcher Kaufvertrag zwischen Privatpersonen stellt einen Vertrag dar, der auch an gewisse Regeln gebunden ist. Diese werden in einer solchen Situation durch das Privatrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ansonsten findet man im Internet in diversen Foren und Ratgeberseiten Hinweise worauf man bei einem Privatkauf achten muss.

Im Grunde genommen gilt für Kaufverträge zwischen Privatpersonen, dass sie an keine Form gebunden sind. Ein solcher Kaufvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Wer bei einem solchen Vertragsverhältnis jedoch ein wenig Sicherheit wünscht, der sollte in jedem Fall auf einen Kaufvertrag in schriftlicher Form bestehen. In einem solchen Fall hat man für eventuelle Streitfragen auch ein Dokument mit Beweiskraft zur Verfügung. Daher wird der Kaufvertrag auch bei privaten Verkäufen immer öfter schriftlich festgehalten. Sollte die Schriftform gewählt werden, so ist diese an gewisse Vorgaben gebunden, die mindestens in dem Vertrag enthalten sein sollten. Neben den persönlichen Angaben der beiden Vertragspartner sollten das Kaufobjekt und der Kaufpreis unbedingt in diesem Vertrag aufgenommen werden.

 

 

Sind für den Kauf besondere Vereinbarungen getroffen, so sind auch diese unbedingt festzuhalten. Mitunter kommt es vor, dass der Käufer vom Verkäufer eine Rechnung verlangt. Dazu sollte man wissen, dass man bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen eine solche Rechnung nicht verlangen kann. Alles, was es zu Regeln gibt, wird direkt im Kaufvertrag festgehalten. Das gilt auch für den Hinweis auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Einen Gewährleistungsanspruch, wie man ihn gegenüber einem gewerblichen Verkäufer hat, gibt es auf der privaten Vertragsebene nicht. Auch das ist ein Grund, warum keine Rechnung ausgestellt wird. Sollte man sich jedoch für das Ausstellen einer Rechnung entscheiden, dann muss man darauf achten, dass in dieser Rechnung keine Steuer enthalten sein darf. Der Ausweis einer erhaltenen Mehrwertsteuer ist nur einem gewerblichen Verkäufer gestattet, da dieser auch eine entsprechende Erklärung an das zuständige Finanzamt abgeben muss.

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