Mietet man eine Wohnung an, verlassen sich viele auf die Quadratmeter-Angaben im Mietvertrag. Doch diese stimmen in manchen Fällen nicht so ganz, was man als Mieter oft erst viel zu spät oder gar nicht merkt. So zahlen manche Deutsche also mehr Miete als sie eigentlich müssten. Dagegen kann man sich jedoch wehren.
Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, auf das die „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“ hinweist, müssen Mieter eine Abweichung der Wohnfläche nicht hinnehmen. Voraussetzung ist, dass die Abweichung größer als zehn Prozent ist.
In dem konkreten Fall hatte ein Mieter gemerkt, dass seine Wohnung um 11,5 Prozent kleiner war als im Mietvertrag angegeben. Deshalb kürzte er die Miete dementsprechend. Die Bundesrichter gaben ihm Recht. Weicht die Quadratmeteranzahl stark ab, haben Mieter das Recht die Miete anzupassen und um den jeweiligen Prozentsatz zu mindern.
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