Auch wenn es zwischen Mieter und Vermieter immer mal wieder zu Streit kommen kann, ist dies natürlich noch lange kein Grund, dass die eine Partei die andere mit Beleidigungen oder sogar Verleumdungen anschwärzt. Der Vermieter darf in solch einem Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor, auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hinweist.
In den konkreten Fall hatte sich eine Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzung des Gartens gestritten. Sie kamen zu keiner Einigung, weswegen die Mieterin den Vermieter beleidigte. Dieser schickte ihr daraufhin eine Abmahnung, was die Frau jedoch offenbar nur noch mehr in Rage brachte. Sie rief bei der Bank des Vermieters an und wollte ihn dort in Misskredit bringen. Dieser reagierte wiederum mit einer fristlosen Kündigung.
Die Richter gaben am Ende dem Vermieter Recht, denn die Mieterin habe ihn ohne genauen Grund und ohne Wissen über seine Vermögenslage bei der Bank anschwärzen wollen. Der Streit über die Nutzung des Gartens rechtfertige dieses Verhalten in keinster Weise.
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