Laut Gesetz ist es möglich, einem Mieter fristlos zu kündigen, wenn dieser mehr als zwei Monatsmieten nicht bezahlt hat und der Rückstand länger als zwei Monate dauert. Doch wie sieht dies bei Zahlungsrückständen aus, die unterhalb dieser Grenze liegen: Der Bundesgerichtshof hat nun mit einem aktuellen Urteil eine Kündigung schneller möglich gemacht. Mietern kann auch dann gekündigt werden, wenn sie weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand sind. In solch einem Fall muss es sich jedoch um eine ordentliche Kündigung handeln,…
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Die Beitragseinnahmen in der Wohngebäudeversicherung stiegen 2010 um 2,7 Prozent und auch die Anzahl der Neuverträge wuchs um 0,7 Prozent. Doch dem gegenüber steht der Anstieg der Schadenfälle von 29 Prozent im Vergleich zum…
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Besonders, wer eine Wohnung von einer Privatperson mietet, muss damit rechnen, dass man irgendwann aus Eigenbedarf eine Kündigung erhält. Laut eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs ist dies auch dann möglich, wenn der Vermieter die…
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Kommt ein Mieter wiederholt seinen Pflichten nicht nach oder verstößt er sogar gegen sie, hat der Vermieter die Möglichkeit die fristlose Kündigung auszusprechen. Jedoch ist dies nur rechtens, wenn der Mieter vorher abgemahnt wurde.…
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Auch wenn es zwischen Mieter und Vermieter immer mal wieder zu Streit kommen kann, ist dies natürlich noch lange kein Grund, dass die eine Partei die andere mit Beleidigungen oder sogar Verleumdungen anschwärzt. Der…