Die meisten von uns können wohl ein Lied über das Verhalten von einigen Nachbarn singen. Dinge wie laute Musik oder Ähnliches können das Zusammenleben in einem Haus schwer belasten. Es gibt jedoch auch ganz harte Fälle, bei denen man wirklich um die geistige Gesundheit mancher Mitmenschen fürchten muss. So entschied nun das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass in Fällen von massivem Dauerlärm die Polizei die Wohnung des Verursachers durchsuchen und Lärmquellen beschlagnahmen darf.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der (ja, ihr lest richtig) über mehrere Tage hinweg eine elektrische Laubsäge in seiner Wohnung laufen ließ und das egal ob er anwesend war oder nicht. Logischerweise war dies eine große Belastung für die Mieter, die auch mehrmals die Polizei riefen.
Der Verursacher ließ die Beamten jedoch nicht in seine Wohnung und berief sich dabei auf sein Hausrecht. Die Laubsäge stellte er auch nicht ab. Die Richter hielten in solch einem krassen Fall einen Durchsuchungsbefehl für absolut angemessen. Zudem dürfe die Laubsäge beschlagnahmt werden. Man könne davon ausgehen, dass das dauerhaft laute Geräusch eine erhebliche nervliche Belastung für die anderen Mieter darstelle. Die Gesundheit der Nachbarn habe in solchen Ausnahmesituationen Vorrang vor der geschützten Lebenssphäre des verursachenden Mieters.
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