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    Urteil: Polizei darf in Wohnung bei massivem Dauerlärm

    Die meisten von uns können wohl ein Lied über das Verhalten von einigen Nachbarn singen. Dinge wie laute Musik oder Ähnliches können das Zusammenleben in einem Haus schwer belasten. Es gibt jedoch auch ganz harte Fälle, bei denen man wirklich um die geistige Gesundheit mancher Mitmenschen fürchten muss. So entschied nun das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass in Fällen von massivem Dauerlärm die Polizei die Wohnung des Verursachers durchsuchen und Lärmquellen beschlagnahmen darf. In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter,…

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