Wer die Kaution für eine Wohnung in die Hände des Vermieters gibt, der vertraut darauf, dass das Geld bis zum Auszug sicher und korrekt angelegt ist. Ist dies nicht der Fall, so haben Mieter die Möglichkeit, die Miete einzubehalten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor, auf das die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um Mieter, die ihre Vermieterin schriftlich darum gebeten hatten, ihnen Auskunft über die Anlage der Mietkaution zu geben. Daraufhin erhielten sie einen Kontoauszug, auf dem die Vermieterin als Kontoinhaber eingetragen war, weshalb die Mieter zwei Monatsmieten einbehielten.
Die Richter gaben den Mietern Recht, denn sie müssten sich darauf verlassen können, dass ihr Geld unabhängig vom Vermögen der Vermieterin angelegt werde, was in dem Fall diese jedoch nicht nachweisen konnte. Die Anforderungen für eine sichere Anlage seien damit nicht erfüllt.
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