Grundsätzlich empfiehlt es sich regelmäßig unterschiedliche Stromangebote zu vergleichen und auch den Anbieter zu wechseln, denn so spart man sich bares Geld. Ein Wechsel ist online sehr einfach und meist innerhalb von wenigen Minuten erledigt. Doch was passiert, wenn der neue Anbieter den eigentlich angegebenen Liefertermin lange Zeit überschreitet?
Damit hat sich nun das Landgericht Berlin beschäftigt, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen einen Stromanbieter geklagt hatte. Dieser hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzeichnet, dass bei einer Lieferverzögerung der Kunde erst nach sechs Monaten das Recht habe den Vertrag rückwirkend zu kündigen.
Diesen Zeitraum erklärten die Richter für eindeutig zu lang und stellten eine Benachteiligung für den Kunden fest. Eine so lange Frist, bei der der Liefertermin um ein halbes Jahr überschritten wird, sei unzulässig und entsprechende Klauseln in den AGBs unwirksam.
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