Lärm gehört sicherlich zu den häufigsten Ursachen von Nachbarschaftsstreit. Meist lassen sich solche Störungen schnell durch ein Gespräch beseitigen. Was jedoch, wenn der Lärm immer dann auftritt, wenn ein bestimmter Besucher einen der Nachbarn besucht? Als Wohnungseigentümerschaft darf man gegen diesen nicht einfach so ein Hausverbot verhängen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, über das die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ berichtet.
In dem konkreten Fall ging es um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich durch den Besuch von einer bestimmten Person gestört fühlte. Es handelte sich dabei um einen guten Freund einer Eigentümerin, der nach Angaben der einzelnen Parteien regelmäßig für Lärm im Haus verantwortlich war. Die Eigentümergemeinschaft sprach gegen ihn schließlich ein Hausverbot aus, gegen das sich die betroffene Eigentümerin vor Gericht werte.
Die Richter waren am Ende der Ansicht, dass man nicht einfach gegen den Besuch eines Bewohners ein Hausverbot verhängen könne, selbst dann wenn er im Verdacht stehe für Lärm zu sorgen. Ein entsprechendes Verbot sei nur als allerletztes Mittel möglich, wenn alle anderen Methoden ausgeschöpft seien. Letzteres konnte die Eigentümergemeinschaft jedoch nicht nachweisen.
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