Handwerksleistungen können generell steuerlich geltend gemacht werden, doch für 2011 gibt es hier ein paar Ausnahmen: Bereits öffentlich geförderte Maßnahmen, für die ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss in Anspruch genommen wurde, sind ausgeschlossen.
Für 2010 war dies noch möglich. Hier konnte man von der steuerlichen Vergünstigung und der Förderung profitieren. Nun möchte man offenbar verhindern, dass eine Maßnahme zweimal aus öffentlichen Kassen Begünstigungen erhält.
Zu dieser neuen Regelung gehören Förderprogramme zum Beispiel zu energetischen Renovierungen oder altergerechtem Umbauen. Wurde keine Förderung in Anspruch genommen, können diese Maßnahmen jedoch natürlich wieder von der Steuer abgesetzt werden. Es geht rein um die doppelte Vergünstigung. Steuerzahler, die solche Maßnahmen planen, sollten also am besten im Vorfeld abwägen, ob die Förderung oder das Absetzen von der Steuer sie günstiger kommt.
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