Für die meisten Deutschen gehört das Grillen im Sommer einfach dazu. Doch als Mieter bekommt man dabei häufiger Probleme, da der Geruch und der Rauch nicht selten die Nachbarn belästigen. Als Mieter sollte man hierbei also am besten immer seine Rechte und Pflichten kennen. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund hin.
Grundsätzlich dürfen Mieter im Freien grillen, egal auf Terrasse, Balkon oder im Garten. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Grillen ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist. Dann muss man sich auch daran halten, denn sonst kann der Vermieter einem im Ernstfall sogar kündigen.
Zudem muss man darauf achten, dass der Rauch nicht in eine der Nachbarwohnungen zieht. In solch einem Fall muss man ebenfalls auf den Grillspaß zumindest mit Kohle verzichten, denn eine deutliche Beeinträchtigung durch Rauch, Ruß oder Qualm ist eine Ordnungswidrigkeit und kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. Dies gilt auch wenn man nur an wenigen Tagen im Jahr grillt. Stört es den Nachbarn nützt eine Vorankündigung ebenfalls nichts.
Am besten ist es also man einigt sich mit den Nachbarn oder wechselt eben im Notfall zum Elektrogrill. Gemeinsames Grillen mit den Nachbarn kann ebenfalls eine mehr als gute Lösung sein. Na dann, guten Hunger!
Keine Kommentare
Grillen im Freien. Das müssen Mieter beachten | Wohnungen Wohnen…
Für die meisten Deutschen gehört das Grillen im Sommer einfach dazu. Doch als Mieter bekommt man dabei häufiger Probleme, da der Geruch und der Rauch nicht selten die Nachbarn belästigen. Als Mieter sollte man hierbei also am besten immer seine Rechte …