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Gebrauchtwagen: Karlsruhe gibt Käufern bei Garantie mehr Rechte

cc by flickr/ Foot Slogger

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Wer bei einem Kraftfahrzeughersteller einen Gebrauchtwagen kauft, hat meist die Möglichkeit eine kostenpflichtige Garantie abzuschließen. Nicht selten beinhalten diese Verträge jedoch die Pflicht, den Wagen regelmäßig in einer Vertragswerkstatt warten zu lassen. Dies erklärte nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe für nicht rechtens und stärkt somit die Rechte der Käufer von Gebrauchtwagen.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann 2005 einen Saab-Vorführwagen gekauft. Zudem schloss er eine kostenpflichtige Herstellergarantie ab, die regelmäßige Inspektionen in einer Vertragswerkstatt vorsah. Eine dieser Wartungen verpasste er jedoch, so dass die Versicherung ihm die Regulierung eines aufgetretenen Schadens verweigerte.

Die Richter erklärten die Bindung an Inspektionen für ungültig, wenn der Käufer eines Gebrauchtwagens für die Garantie bezahlt habe. Nur bei Neuwagen, bei denen die Garantien kostenlos seien, könnten Kunden zu regelmäßigen Untersuchungen des Autos bei einer bestimmten Werkstatt gezwungen werden.

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