Als Bauherr hat man meist schon genug Stress, doch auf eine förmliche Bauabnahme sollte man trotzdem niemals verzichten. Darauf weist aktuell der Verband Privater Bauherren hin. Auf diese Weise hat man die Möglichkeit eventuelle Mängel frühzeitig zu entdecken und sie vor allem schnell beheben zu lassen.
Die Bauabnahme sollte man unbedingt gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen machen, der einem bei der Fehlersuche mit einem professionellen Auge hilft. Entdeckt man Mängel kann man die Bauabnahme verweigern. Da der Unternehmer seine letzte Zahlung erst nach der Bauabnahme bekommt, ist dies ein gutes Druckmittel für eine zügige Behebung.
Natürlich kann man die Mängel auch noch später geltend machen, jedoch dauert dies dann ohne dieses Druckmittel meist viel länger. Gleichzeitig raten die Experten auch dazu in den Verträgen auf eine Klausel wie „Erklärt sich der Bauherr nicht zur Abnahme bereit, gilt sie als erfolgt“ zu achten. Diese verstoße eindeutig gegen das Gesetz, genauer gesagt gegen § 308 Nr. 5 BGB. Einen solchen Vertrag also nicht unterschreiben und noch einmal prüfen und überarbeiten lassen.
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