Zu den meisten Mietwohnungen gehört auch ein eigenes Kellerabteil oder eine Abstellmöglichkeit auf dem Dachboden. Ab und an kann es jedoch vorkommen, dass neue Mieter diese nicht nutzen können, weil sich darin noch ungeliebte Gegenstände oder Müll vom Vormieter befinden. Welche Rechte haben Mieter in solch einem Fall?
Mieter sollten zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Ist dort der Keller ausdrücklich als Bestandteil der Mietsache aufgeführt, muss dieser auch benutzbar sein. Das heißt, als nächstes fordert man den Vermieter auf, den Keller zu räumen. Dazu ist dieser eindeutig verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, können Mieter eine Mietminderung in Höhe von fünf bis zehn Prozent vornehmen.
Vermieter müssen vor der Entsorgung jedoch dem Vormieter Bescheid sagen und zum Aufräumen auffordern. Haben die Gegenstände des Vormieters im Keller einen gewissen Wert, dürfen sie nicht einfach weggeworfen werden, sondern müssen an einem anderen Ort gelagert werden, damit sie eventuell noch abgeholt werden können. Übrigens darf natürlich auch ein Vermieter selbst einen vermieteten Keller nicht als Abstellraum benutzen.
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