Immer wieder hört man in den Medien von der Gefahr durch Legionellen im Trinkwasser. Vermieter werden ab jetzt dazu verpflichtet, einmal im Jahr Kontrollen durchführen zu lassen. Anlagen, die 400 Liter und mehr fassen und bei denen das Wasser zentral erwärmt wird, müssen den Gesundheitsämtern gemeldet werden.
Dies gilt auch für Haushalte, bei denen zwischen Großboiler und Wasserhahn Leitungen mit warmem Wasser liegen, die mehr als drei Liter Inhalt haben. Der Eigentümerverband Haus & Grund teilte mit, dass eine solche Untersuchung auf Keime bei einem Haus mit acht Wohnungen rund 200 Euro kostet. Der Vermieter hat das Recht diese Kosten auf die Mieter umzulegen.
Für die Proben wird ein Sanitärbetrieb beauftragt. Dieser nimmt Wasserproben, die an ein amtlich registriertes Labor geschickt werden. In diesem Zusammenhang begrüßte die Verbraucherorganisation Foodwatch, dass ab jetzt im Trinkwasser ein Uran-Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter vorgeschrieben sei. Damit hätte man weltweit den strengsten Wert auf diesem Gebiet.
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