Es ist immer wieder ein großes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern: Welche Tiere dürfen in der Wohnung gehalten werden und wann muss man vor allem um eine entsprechende Erlaubnis fragen? Eine eindeutige Gesetzeslage gibt es dabei leider nicht, lediglich einige Urteile, auf die sich die einzelnen Parteien berufen können.
Gegen Kleintiere, die in Käfig, Terrarium oder Co. Gehalten werden, kann ein Vermieter prinzipiell nichts sagen. Einzige Ausnahme bilden jedoch Exoten wie giftige Schlangen oder Spinnen. Wenn das Tier gefährlich ist oder einfach nur in den Augen anderer als eklig angesehen wird, sollte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, welcher natürlich auch seine Zustimmung verweigern kann.
Bei größeren Tieren, die frei in der Wohnung herumlaufen, wie Katzen oder Hunden, sollte man um Erlaubnis fragen. Generell muss der Vermieter dabei alle Mieter gleich behandeln. Er kann also nicht einfach einem Mieter eine Katze verbieten und sie einem anderen erlauben. Entsprechende Einschränkungen müssen im Mietvertrag geregelt sein. Ist keine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten, hat der Vermieter auch kein Mitspracherecht bei der Haltung von Tieren.
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